Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die rechtliche Erbfolge unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkel – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament explizit